Rechtsgutachten untersucht Haftungsrisiken bei Anwendung von Ersteinschätzungsverfahren in Krankenhäusern

Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass Hilfesuchende – auch ohne gültige G-BA-Richtline – nur in medizinischen Notfällen von einer Klinik behandelt werden dürfen.

Liegt kein Notfall vor, müssen die jeweiligen Hilfesuchenden in die ambulante Versorgung weitergeleitet werden. Den Krankenhäusern kommt bei der Organisation dieser Weiterleitung eine besondere Sorgfaltspflicht zu […]