Primärversorgung: DGPPN fordert klare Standards für digitale Ersteinschätzung
Fachgesellschaft warnt vor Zugangshürden und verlangt verbindliche Berücksichtigung psychischer Erkrankungen
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat klare Anforderungen an digitale Ersteinschätzungstools formuliert, die im Rahmen eines künftigen Primärversorgungssystems eingesetzt werden sollen. In einer aktuellen Positionierung betont die Fachgesellschaft, dass solche Instrumente nur dann sinnvoll seien, wenn sie niedrigschwellig, freiwillig nutzbar, datensicher und insbesondere sensibel für psychische Symptome ausgestaltet sind.
Die DGPPN unterstützt grundsätzlich die Einführung eines Primärversorgungssystems. Digitale Ersteinschätzungstools könnten darin ein ergänzender Baustein sein, um Patientinnen und Patienten bei der Orientierung im Gesundheitssystem zu unterstützen. Voraussetzung sei jedoch, dass diese Instrumente nicht als verpflichtende Zugangsvoraussetzung fungieren und keine zusätzlichen Barrieren schaffen. Der direkte Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie müsse unabhängig davon weiterhin möglich bleiben.
Freiwilligkeit und Barrierefreiheit im Fokus
DGPPN-Präsidentin Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank hebt hervor, dass digitale Ersteinschätzungstools die Hilfesuche erleichtern können, wenn sie unterstützend eingesetzt werden. Entscheidend sei, dass insbesondere Menschen mit eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe – etwa aufgrund sozialer, gesundheitlicher oder struktureller Hürden – auch auf alternativen Wegen Hilfe erhalten. Ziel müsse es sein, Verzögerungen und Barrieren auf dem Weg zu Unterstützung abzubauen und nicht zu verstärken.
Aus Sicht der Fachgesellschaft müssen digitale Tools psychische Symptome frühzeitig, systematisch und differenziert erfassen und im Gesamtbild der Beschwerden bewerten. Ebenso erforderlich ist eine zuverlässige Identifikation psychiatrischer Notfälle. Diese dürften nicht nur erkannt, sondern müssten mit klaren Handlungsempfehlungen verknüpft werden. In solchen Fällen seien sichere Schnittstellen zu bestehenden Notfallversorgungssystemen notwendig.
Kritik an bestehenden Instrumenten
Vor diesem Hintergrund hat die DGPPN bestehende Instrumente bewertet. Die Software SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland), die unter anderem bei der Hotline 116 117 zum Einsatz kommt, sieht die Fachgesellschaft nicht als geeignete Grundlage für ein digitales Ersteinschätzungstool, das psychische Beschwerden angemessen erfassen soll. Die Abfrage und Bewertung psychischer Symptome sei dort nicht ausreichend integriert.
Stattdessen verweist die DGPPN auf internationale Beispiele wie das Angebot „111“ des britischen National Health Service. Dieses erscheine benutzerfreundlicher, barriereärmer und berücksichtige psychische Gesundheit systematisch im Rahmen der medizinischen Ersteinschätzung.
Datenschutz als zentrale Voraussetzung
Ein weiterer Schwerpunkt der DGPPN-Forderungen liegt auf dem Datenschutz. Da psychische Erkrankungen weiterhin stark stigmatisiert seien, müssten digitale Ersteinschätzungstools besonders hohe Anforderungen an Datensicherheit und Vertraulichkeit erfüllen. Nur so könne das notwendige Vertrauen bei den Betroffenen geschaffen werden, damit diese solche Angebote überhaupt nutzen.
Beteiligung psychiatrischer Expertise gefordert
Die DGPPN fordert, dass die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen – insbesondere auch von schwer psychisch erkrankten Menschen – verbindlich in die weitere politische Ausgestaltung digitaler Ersteinschätzungstools einbezogen werden. Dafür sei eine frühzeitige und kontinuierliche Beteiligung fachärztlicher psychiatrischer Expertise erforderlich.
Nach Einschätzung der Fachgesellschaft entscheidet sich an der Ausgestaltung dieser Instrumente, ob digitale Ersteinschätzung zu einer echten Unterstützung im Primärversorgungssystem wird oder ob sie unbeabsichtigt neue Zugangshürden schafft. Ziel müsse eine bedarfsgerechte, sichere und diskriminierungsfreie Versorgung sein.






