DKG zur Anhörung zur Notfallversorgung im Gesundheitsausschuss
Chance für bessere Notfallversorgung nutzen
Im Rahmen der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform der Notfallversorgung hat Dr. Gerald Gaß, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die Bedeutung der Reform für die Verbesserung der Notfallversorgung in Deutschland hervorgehoben. Es gehe darum, Patientinnen und Patienten in Zukunft angemessen zu der für sie richtigen Behandlungseinrichtung zu leiten, um die überfüllten Notfallambulanzen zu entlasten.
Klärungsbedarf bestehe jedoch weiterhin bei der Planung der Integrierten Notfallzentren (INZ). Die Planungshoheit über deren Standorte und die Letztentscheidung muss bei den für die Krankenhausplanung verantwortlichen Ländern liegen.
Nicht zuletzt muss der Gesetzgeber für ausreichende und angemessene Finanzierung der reformierten Notfallversorgung sorgen. Das betreffe vor allem die Refinanzierung der Kosten der ambulanten Versorgung im Krankenhaus, einschließlich des digitalen Ersteinschätzungsverfahrens und die Kosten für Einrichtung und Betrieb der INZ. Derzeit verursachen die Notaufnahmen der Krankenhäuser jedes Jahr Milliardendefizite, da deren Vergütung nicht an die geänderte Nutzung durch die Patientinnen und Patienten als Ausweichorte für nicht vorhandene niedergelassene Versorgung angepasst ist. Diese Schieflage muss eine Notfallreform verlässlich beseitigen…






