DEVK und DGD Diakonie-Krankenhaus Wehrda warnen vor zentralen Schwächen in Reformplänen der Bundesregierung: Notfallreform mit Lücken
Deutscher Evangelischer Krankenhausverband und DGD Diakonie-Krankenhaus Wehrda begrüßen die vorgestellten Ansätze, warnen aber vor fehlender Finanzierung und unklarer Steuerung
Die Bundesregierung will mit der Notfallreform die Akut- und Notfallversorgung besser verzahnen, Notaufnahmen entlasten und Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgungsstruktur lenken. Der Gesetzentwurf setzt dafür auf eine stärkere Vernetzung der Telefonnummern des Notrufs – also der 112 – und der des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts 116117. Zudem sollen Akutleitstellen, integrierte Notfallzentren, digitale Ersteinschätzung sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eine größere Rolle spielen. Vorgesehen ist außerdem, die medizinische Notfallrettung als eigenständige Leistung im Gesetz zu verankern und die digitale Anbindung der Systeme deutlich auszubauen.
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßt die Richtung der Reform grundsätzlich, sieht aber zentrale Schwächen. Vorsitzender Christoph Radbruch sagt: „Die Einführung Integrierter Notfallzentren ist ein richtiger Schritt. Sie stärken die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Entscheidend für die Entlastung der Notaufnahmen ist jedoch eine konsequente Steuerung der Patientinnen und Patienten. Hier bleibt die Reform hinter ihrem Anspruch zurück.“ Es gebe weiterhin mehrere Zugangspunkte mit unterschiedlichen Ersteinschätzungen – eine verbindliche Akutleitstelle fehle, die 112 und 116117 zusammenführt. Dabei müsse gelten: „Eine Nummer, eine Ersteinschätzung, eine klare Zuweisung.“ Zudem mahnt der DEKV eine belastbare bundesweite Datengrundlage an: Ohne ein Notfallregister bleibe die Patientensteuerung „lückenhaft“.
Im Mittelpunkt der Kritik steht jedoch die Finanzierung. Zwar sollen neue Strukturen die Versorgung verbessern, doch aus Sicht der Kliniken ist nicht erkennbar, wie der dafür nötige Umbau dauerhaft refinanziert werden soll. Gerade dort, wo Personal, Technik und neue Abläufe aufgebaut werden müssen, brauche es verlässliche Mittel statt zusätzlicher Belastungen für ohnehin unterfinanzierte Häuser.
Sebastian Spies, Geschäftsführer des DGD Diakonie-Krankenhauses Wehrda, beschreibt die Zielrichtung der Reform grundsätzlich als sinnvoll, verweist aber auf den Alltag in der Notaufnahme: „Das System dahinter muss vollumfänglich finanziert sein“, sagt Spies. „Und kein Krankenhaus wird hingehen und sagen: Ich richte eine Notfallpraxis ein und integriere das Notfallzentrum, wenn nicht klar ist, wer zahlt denn das Personal? Wer zahlt die Ressourcen, die da noch verbraucht werden?“
Gerade die freigemeinnützigen Häuser, zu denen auch das Krankenhaus in Wehrda gehört, würden derzeit durch die Krankenhausstrukturreform über Gebühr belastet. „In der Situation kann uns die Politik nicht noch größere bürokratische und auch finanzielle Hürden aufbürden“, so Spies.
Er verdeutlicht zudem, dass die Klinik längst selbst an Entlastungswegen arbeitet. Im eigenen Haus gebe es bereits Kontakte zur ambulanten Versorgung, um Patientinnen und Patienten möglichst direkt in die passende Struktur zu lenken. Ziel sei es, Menschen mit klar ambulantem Bedarf möglichst früh aus der Notaufnahme abzuleiten und ihnen schneller einen anderen Weg zu eröffnen. „Denkbar ist zum Beispiel, dass diese dann ambulant in unserem Marburger Medizinischen Versorgungszentrum weiter behandelt werden“, sagt er.
Ein wichtiger Baustein ist dabei der Ausbau der internen Abläufe, nachdem die Notaufnahme im Diakonie-Krankenhaus Wehrda ja vor zwei Jahren bereits deutlich vergrößert wurde. Dr. Martin Sassen, Chefarzt der Notfallmedizin am Diakonie-Krankenhaus, verdeutlicht: „Wir haben ein Fast-Track-Verfahren zur Beschleunigung ambulanter Notfallbehandlungen, zur Entlastung der Notaufnahme sowie der Sicherstellung einer hochwertigen Versorgung kritisch kranker Patienten etabliert.“ Durch dieses Verfahren wird auch eine nicht notwendige Diagnostik reduziert. „Es wird schneller klar, wer tatsächlich ein Notfallpatient ist und wer nach einer Erstversorgung ambulant weiterbehandelt werden kann“, so der Mediziner. „Das entlastet die Notaufnahme für die Behandlung kritisch kranker und stationär behandlungsbedürftiger Patienten – und erspart den Menschen, die ambulant weiterversorgt werden können, stundenlange Wartezeiten.“
Sassen betont, dass genau hier die Reform an der Realität anknüpfen müsse: Viele Patientinnen und Patienten warteten zu lange, obwohl früh erkennbar sei, dass sie keinen stationären Platz brauchen. Der Fast Track solle deshalb nicht beschleunigen, „um ins Krankenhaus zu kommen“, sondern um unnötige Wege und unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Am Ende steht für Sassen und Spies die gleiche Botschaft: Die Reform kann ein sinnvolles Instrument sein, wenn sie mit klarer Steuerung, sauberer Datengrundlage und vor allem mit einer belastbaren Finanzierung umgesetzt wird.






