AOK-Bundesverband fordert Nachbesserungen am Referentenentwurf zur Notfallreform

AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann bewertet den Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung und mahnt strukturelle Verbesserungen an

Das Bundesgesundheitsministerium hat Mitte November den Referentenentwurf für das geplante Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, AOK-Bundesverband -Chefin Carola Reimann kritisch und fordert gezielte Nachsteuerungen. Berichtet der Verband.

Kernkritik: Steuerung in den ambulanten Bereich unzureichend

Reimann betont, dass die Reform „dringend notwendig und überfällig“ sei und die zentralen Elemente „in die richtige Richtung“ gingen. Dazu zählt sie insbesondere die geplanten Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese könnten die Versorgung verzahnen, sofern bundesweit einheitliche Standards gelten.

Gleichzeitig warnt sie jedoch vor strukturellen Schwächen des Entwurfs. So würden Standorte ohne INZ weiterhin ambulante Notfallversorgung erbringen können. Zudem sieht der Entwurf vor, dass im INZ alle Hilfesuchenden nach der Ersteinschätzung zwingend ärztlich untersucht werden müssen – eine Weiterleitung in die reguläre vertragsärztliche Versorgung sei nicht möglich. Reimann: „Dies sollte aber die Regel sein.“

Aus Sicht der AOK könnten fehlende Zugangs- und Steuerungsinstrumente die Notaufnahmen sogar zusätzlich belasten. Auch versprochene Einsparpotenziale seien gefährdet, da neue GKV-Leistungen – etwa im Fahrtkostenbereich – eher zu Mehrausgaben führten.

Positive Punkte: Klärung des Sicherstellungsauftrags und Ausbau der Telemedizin

Ausdrücklich begrüßt Reimann, dass der Sicherstellungsauftrag der KVen künftig auch die notdienstliche Akutversorgung umfasst. Der Ausbau telemedizinischer Leistungen, inklusive Verordnungsmöglichkeiten und AU-Bescheinigungen, könne viele Fälle abschließend klären und Notaufnahmen entlasten.

Auch die geplante Ersteinschätzung zur Dringlichkeit bewertet sie positiv – allerdings müsse dafür ein einheitliches, standardisiertes Instrument auf allen Zugangsebenen gelten.

Notfallreform muss mit Primärversorgung verzahnt werden

Reimann fordert, das geplante Primärversorgungssystem zwingend mitzudenken. Terminservicestellen und Akutleitstellen sollten zu ersten Anlaufstellen – nicht nur für Akut- und Notfallversorgung, sondern auch für die reguläre vertragsärztliche Versorgung – weiterentwickelt werden.

Für das Gelingen der Reform sei zudem eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen notwendig. Die Notfallreform dürfe „nicht zum Spielball föderaler Interessen“ werden.

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