Fachgesellschaft Profession Pflege richtet drei neue Arbeitsgruppen ein
Neue fachliche Impulse für Pflegequalität, Pflegediagnostik und PPR-Plausibilität
Die Fachgesellschaft Profession Pflege hat drei neue Arbeitsgruppen gegründet, die ihre Arbeit zu Beginn des kommenden Jahres aufnehmen werden. Ziel ist es, zentrale pflegefachliche und strukturelle Herausforderungen systematisch zu bearbeiten und praxisnahe Empfehlungen für Einrichtungen im Gesundheitswesen zu entwickeln. Berichtete die Fachgesellschaft.
Arbeitsgruppe „Leistungsgruppen“: Pflegequalität im Fokus
Mit der Einführung der Vorhaltevergütung sollen Krankenhäuser künftig für jene Leistungsgruppen vergütet werden, die ihnen von den Landesplanungsbehörden zugewiesen wurden. Grundlage dafür ist die Erfüllung bundeseinheitlicher Qualitätskriterien.
Nach Angaben der Fachgesellschaft besteht jedoch eine wesentliche Lücke: Pflegebezogene Kriterien sind bislang nicht vorgesehen, insbesondere weil die PpUGV gestrichen werden soll. Die neue Arbeitsgruppe hat daher das Ziel, pflegerische Qualitätskriterien zu definieren, die künftig Bestandteil der Leistungsgruppen-Vorgaben werden sollten.
Arbeitsgruppe „Pflegediagnostik“: Neue Rollen und gesetzliche Rahmenbedingungen
Die zweite Arbeitsgruppe widmet sich der Pflegediagnostik und deren Bedeutung im Krankenhaus, in der stationären Altenhilfe sowie in weiteren Versorgungsbereichen.
Beim ersten Treffen sollen die Auswirkungen neuer gesetzlicher Vorgaben bewertet werden – insbesondere des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Dieses Reformgesetz stärkt pflegerische Handlungsspielräume und schafft neue berufsrechtliche Möglichkeiten. Die Arbeitsgruppe soll zentrale Ziele definieren und herausarbeiten, wie Pflegediagnostik künftig sektorenübergreifend implementiert und weiterentwickelt werden kann.
Arbeitsgruppe „Plausibilisierung PPR-Einstufung“: Einheitlichkeit sicherstellen
Die dritte Arbeitsgruppe konzentriert sich auf die PPR-2.0-Einstufungen. Sie soll diese systematisch auf Plausibilität, Einheitlichkeit und Anwendungsqualität prüfen. Auffälligkeiten werden analysiert und als fachliche Rückmeldungen und Empfehlungen an die beteiligten Einrichtungen zurückgespielt. Ziel ist es, die Qualität der Einstufung nachhaltig zu verbessern und im praktischen Einsatz eine hohe Konsistenz zu gewährleisten.






