ver.di warnt vor Personalabbau in Krankenhäusern

Gewerkschaft kritisiert mögliche Abschaffung von Pflegebudget, PPR 2.0 und Personalvorgaben

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat mögliche Pläne der Regierungskoalition zur Lockerung von Personal- und Finanzierungsregelungen in Krankenhäusern scharf kritisiert. Nach Medienberichten kursiert ein internes Papier, das unter anderem die Abschaffung des Pflegebudgets, die Rücknahme der Personalbemessung PPR 2.0 sowie Änderungen bei Pflegepersonalvorgaben vorsieht. ver.di warnt vor erheblichen Folgen für die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen in den Kliniken.

Nach Auffassung der Gewerkschaft würden die diskutierten Maßnahmen einen grundlegenden Kurswechsel in der Krankenhauspolitik bedeuten. Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, erklärte, die Vorschläge gingen deutlich über bisher bekannte Reformüberlegungen hinaus. Sollten sie umgesetzt werden, drohten erhebliche Rückschritte bei der Personalausstattung und der Qualität der stationären Versorgung.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die mögliche Auflösung des Pflegebudgets. Die Finanzierung der Pflege am Bett würde damit wieder vollständig in das DRG-System der Fallpauschalen integriert. Aus Sicht von ver.di würde dies den wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser erhöhen und Anreize schaffen, Pflegepersonal abzubauen. Die Gewerkschaft verweist darauf, dass die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System ursprünglich als Reaktion auf jahrelange Personalengpässe eingeführt worden war.

Ebenfalls kritisch bewertet ver.di die mögliche Abschaffung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0. Das Instrument wurde gemeinsam von der Gewerkschaft, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelt, um den tatsächlichen Pflegebedarf auf Stationen systematisch zu erfassen. Nach Ansicht der Gewerkschaft würde ein Verzicht auf die PPR 2.0 die Bemühungen um eine bedarfsgerechte Personalbemessung erheblich schwächen.

Darüber hinaus richtet sich die Kritik gegen Überlegungen, die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform nicht mehr verbindlich vorzuschreiben. Die Untergrenzen dienen derzeit dazu, eine Mindestbesetzung in besonders sensiblen Versorgungsbereichen sicherzustellen. ver.di sieht darin ein wichtiges Instrument zur Patientensicherheit.

Die Gewerkschaft verweist zudem auf die politischen Anstrengungen der vergangenen Jahre zur Verbesserung der Pflegebedingungen. Im Rahmen der sogenannten Konzertierten Aktion Pflege seien verschiedene Maßnahmen eingeführt worden, um Personal zu gewinnen und im Beruf zu halten. Die nun diskutierten Änderungen könnten nach Einschätzung von ver.di das Vertrauen vieler Beschäftigter in politische Zusagen beschädigen.

Für das Krankenhausmanagement würde eine Rückkehr zu stärker pauschalierten Finanzierungsstrukturen zwar zusätzliche Flexibilität schaffen, gleichzeitig aber neue Zielkonflikte zwischen Wirtschaftlichkeit und Personalbedarf erzeugen. Die Debatte berührt damit zentrale Fragen der Krankenhausfinanzierung, der Personalplanung und der Umsetzung der Krankenhausreform.

ver.di fordert deshalb einen sofortigen Verzicht auf die diskutierten Vorschläge. Die Gewerkschaft sieht in den möglichen Änderungen erhebliche Risiken für die langfristige Sicherung von Pflegepersonal und die Qualität der stationären Versorgung. Zugleich kündigt sie an, sich weiterhin für verbindliche Personalvorgaben und tarifliche Regelungen zur Personalausstattung einzusetzen.

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