VPU fordert neue Standards für Pflegepersonal in Kliniken
Verband verlangt evidenzbasierte Vorgaben und vollständige Refinanzierung
Der Verband der Pflegedirektor:innen der Universitätskliniken Deutschlands (VPU e.V.) fordert eine grundlegende Konkretisierung der neuen gesetzlichen Vorgaben zur bedarfsgerechten Pflegepersonalausstattung. Nach der Neufassung des § 137k SGB V müssten Kriterien, Qualifikationsanforderungen und Finanzierung verbindlich geregelt werden, damit insbesondere Universitätskliniken ihre komplexen Versorgungsaufgaben sicher erfüllen können.
Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die bisherigen §§ 137k bis 137n SGB V aufgehoben und durch einen neu gefassten § 137k ersetzt. Dieser verpflichtet zugelassene Krankenhäuser grundsätzlich dazu, eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der unmittelbaren Patientenversorgung sicherzustellen.
Nach Auffassung des VPU bleibt jedoch offen, anhand welcher fachlichen Kriterien dieser Bedarf künftig bestimmt werden soll. Der Verband fordert deshalb, die gesetzlichen Vorgaben gemeinsam mit der maßgeblichen Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene sowie weiteren Verbänden und Experten aus Pflegeprofession, Pflegemanagement und Pflegewissenschaft zu konkretisieren.
Aus Sicht des VPU kann sich eine sichere Personalbemessung nicht allein an einer pauschalen Zahl von Patientinnen und Patienten je Pflegefachperson orientieren. Berücksichtigt werden müssten unter anderem Pflegeintensität, Patientenstruktur, Versorgungsumfeld, Qualifikation und Erfahrung des Personals sowie die Zusammensetzung der Teams.
Pflegepersonaluntergrenzen sind keine Zielbesetzung
Eine zentrale Forderung des Verbands betrifft die Abgrenzung zwischen Mindestbesetzung und tatsächlich bedarfsgerechter Personalausstattung. Pflegepersonaluntergrenzen müssten als absolute rote Linie verstanden werden, deren Unterschreitung eine nicht mehr vertretbare Versorgungssituation kennzeichne.
Für Universitätskliniken mit hochkomplexer Maximalversorgung reichten solche Mindestvorgaben nach Einschätzung des VPU nicht aus. Die Häuser versorgen besonders schwer erkrankte Patienten, übernehmen hochspezialisierte Leistungen und verbinden Krankenversorgung mit Forschung, Lehre und Innovation.
Eine gesetzliche Generalnorm müsse daher eine Personalausstattung gewährleisten, die deutlich über einer reinen Gefahrenabwehrgrenze liege. Gleichzeitig warnt der Verband davor, Mindestvorgaben faktisch als Normalbesetzung oder Personalobergrenze zu verwenden.
Skill- und Grade-Mix soll stärker berücksichtigt werden
Neben der reinen Anzahl der Beschäftigten stellt der VPU die Qualifikation und Zusammensetzung der Pflegeteams in den Mittelpunkt. Der sogenannte Skill- und Grade-Mix umfasst neben akademisierten Pflegefachpersonen und spezialisierten Pflegefachkräften unter anderem Pflegefachassistenzen, Medizinische Fachangestellte und weitere unterstützende Berufsgruppen.
Welche Zusammensetzung erforderlich ist, müsse sich an Pflegeintensität, Patientensicherheit und Komplexität der Versorgung orientieren. Ein festgelegtes Verhältnis von Pflegefachpersonen zu Patienten könne daher nicht unabhängig von Qualifikation und Aufgabenverteilung innerhalb des Teams bewertet werden.
Der VPU fordert zudem eine Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen. Diese sollten auf weitere Pflegebereiche ausgedehnt und stärker an unterschiedlichen Versorgungsstufen ausgerichtet werden. Der bereits entwickelte Pflegelastkatalog könne dabei als Grundlage dienen.
VPU verlangt vollständige Refinanzierung
Neben den fachlichen Kriterien sieht der Verband erheblichen Handlungsbedarf bei der Finanzierung. Gesetzliche Anforderungen an Personalausstattung, Qualifikation und Skill- und Grade-Mix müssten vollständig, dynamisch und zweckgebunden refinanziert werden.
Dies müsse unter anderem Vorgaben aus Pflegepersonaluntergrenzen, Leistungsgruppen und G-BA-Regelungen ebenso umfassen wie Tarifentwicklungen und veränderte Versorgungsbedarfe. Eine verbindliche Verpflichtung zur bedarfsgerechten Personalausstattung könne nach Ansicht des VPU nicht ohne eine entsprechende Finanzierung umgesetzt werden.
Auch für die künftige Pflegebudgetbildung fordert der Verband rechtssichere Vorgaben. Insbesondere Profile für auszugliedernde Tätigkeiten und Regelungen zur dynamischen Entwicklung des Pflegebudgets müssten eindeutig definiert werden. Starre Abhängigkeiten von allgemeinen Veränderungs- oder Orientierungswerten könnten dagegen zu Fehlsteuerungen und mangelnder Planungssicherheit führen.




