Bundestag beschließt GKV-Kürzungen: ver.di warnt vor Folgen für Kliniken

Gewerkschaft kritisiert GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und sieht Risiken für Personal, Finanzierung und Patientenversorgung

Nach der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verschärft sich die Debatte über die Finanzierung der Krankenhäuser. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die vom Bundestag beschlossenen Regelungen scharf und warnt vor erheblichen Folgen für Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken. Nach Einschätzung der Gewerkschaft drohen weitere Insolvenzen, eine Schwächung der Personalbemessung und neue Belastungen für das Krankenhauspersonal.

Mit dem am 10. Juli 2026 verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden nach Darstellung von ver.di mehrere zentrale Instrumente zur Personal- und Krankenhausfinanzierung verändert oder abgeschafft. Die Gewerkschaft spricht von einem grundlegenden Einschnitt in die Entwicklung der vergangenen Jahre und kündigt weiteren politischen Widerstand an.

Nach Angaben von ver.di entfällt künftig die verpflichtende Anwendung von Personalbemessungsinstrumenten. Gleichzeitig werde die gesetzliche Grundlage für die verbindliche Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 gestrichen. Auch die Entwicklung weiterer Personalbemessungsinstrumente für andere Berufsgruppen soll nicht weiterverfolgt werden.

Aus Sicht der Gewerkschaft bedeutet dies, dass künftig keine verbindlichen Vorgaben mehr für eine bedarfsgerechte Personalausstattung bestehen. Arbeitgeber erhielten dadurch wieder größere Spielräume bei der Personalplanung.

Pflegebudget und Tarifrefinanzierung werden begrenzt

Neben den Personalregelungen kritisiert ver.di insbesondere die Änderungen beim Pflegebudget. Nach Darstellung der Gewerkschaft wird die bisherige kostendeckende Finanzierung der Pflege aufgegeben. Künftig dürfe das Pflegebudget nur noch begrenzt wachsen. Ab dem Jahr 2029 entfalle zudem die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen vollständig.

Nach Einschätzung von ver.di orientiere sich die Finanzierung künftig stärker an den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen als am tatsächlichen Versorgungsbedarf. Gerade Kliniken mit steigenden Fallzahlen könnten dadurch wirtschaftlich zusätzlich unter Druck geraten.

Auch die Refinanzierung von Tarifsteigerungen wird nach Auffassung der Gewerkschaft eingeschränkt. Tarifabschlüsse oberhalb der gesetzlich vorgesehenen Steigerungsraten würden künftig nicht mehr vollständig gegenfinanziert. Dies könne zukünftige Tarifverhandlungen erschweren und den finanziellen Druck auf Krankenhäuser erhöhen.

Auswirkungen auf Ausbildung und Fachkräftesicherung

ver.di sieht darüber hinaus Risiken für die Ausbildung in den Gesundheitsberufen. Bereits heute würden Auszubildende und Studierende häufig Personallücken ausgleichen und Überstunden leisten. Eine weitere Verschärfung der Personalsituation könne die Ausbildungsqualität zusätzlich beeinträchtigen und damit langfristig die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen erschweren.

Kritisch bewertet die Gewerkschaft außerdem, dass mit dem Gesetz Regelungen aufgehoben würden, die in den vergangenen Jahren zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen hätten. Dadurch werde das Vertrauen der Beschäftigten in gesundheitspolitische Reformen beschädigt.

Gewerkschaft kündigt weiteren Protest an

Nach der Verabschiedung des Gesetzes kündigt ver.di an, den politischen Protest fortzusetzen. Die Gewerkschaft verweist darauf, dass weitere Reformvorhaben unter anderem in der Pflegeversicherung und im Arbeitsrecht geplant seien und ruft Beschäftigte im Gesundheitswesen dazu auf, sich gewerkschaftlich zu organisieren und gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen.