DBfK warnt vor Pflegebudget-Deckelung in Krankenhäusern
Berufsverband sieht Risiken für Patientensicherheit und fordert Nachbesserungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Kurz vor der Anhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) vor den Folgen einer Deckelung der Pflegebudgets gewarnt. Nach Ansicht des Verbandes könnten die geplanten Regelungen die Personalausstattung in Krankenhäusern beeinträchtigen und damit Auswirkungen auf die Versorgungsqualität sowie die Patientensicherheit haben.
Die Diskussion um das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erreicht zunehmend die Krankenhauspflege. Während die Bundesregierung mit dem Gesetz die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren will, sieht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe erhebliche Risiken für die stationäre Versorgung.
Kern der Kritik ist die vorgesehene Begrenzung des Pflegebudgets. Nach dem Gesetzentwurf sollen Tarifsteigerungen oberhalb einer festgelegten Obergrenze künftig nur noch teilweise refinanziert werden. Aus Sicht des DBfK trifft dies einen Bereich, der bereits heute unter erheblichem Personal- und Kostendruck steht.
DBfK-Präsidentin Vera Lux warnt davor, die Auswirkungen der geplanten Regelung ausschließlich unter finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten. Pflege sei ein zentraler Bestandteil der Versorgungsqualität im Krankenhaus. Einschränkungen bei der Finanzierung könnten sich unmittelbar auf die Betreuung von Patientinnen und Patienten auswirken. Als Beispiele nennt der Verband Verzögerungen bei der Mobilisation nach Operationen, eine eingeschränkte Patientenberatung oder eine geringere Zeit für Entlassungsmanagement und Risikoerkennung.
Nach Angaben des DBfK berichten Verantwortliche aus dem Pflegemanagement bereits von einer zunehmenden Zurückhaltung bei Neueinstellungen. Auch die Finanzierung von Ausfallkonzepten, Praxisanleitung, Fortbildungen und pflegefachlichen Spezialisierungen könne unter Druck geraten. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels würden damit zentrale Instrumente zur Personalgewinnung und Personalbindung geschwächt.
Der Verband sieht zudem einen Widerspruch zwischen den Qualitätszielen der Krankenhausreform und den geplanten Einsparungen im Pflegebereich. Während Leistungsgruppen, Mindestmengen und Qualitätsvorgaben weiter ausgebaut werden, drohe gleichzeitig eine Begrenzung der finanziellen Mittel für die Berufsgruppe, die maßgeblich zur Umsetzung dieser Qualitätsanforderungen beitrage.
Besonders kritisch bewertet der DBfK die fehlende Verknüpfung zwischen dem Pflegebudget und der Pflegepersonalregelung PPR 2.0. Nach Auffassung des Verbandes sollte die Finanzierung künftig stärker am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtet werden. Deshalb fordert der Berufsverband die Einsetzung einer Expertenkommission, die eine dauerhafte Verbindung von Personalbemessung und Finanzierungssystem entwickeln soll.
Die Debatte gewinnt zusätzlich an Bedeutung, da zahlreiche Krankenhäuser bereits vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Sollte die Refinanzierung von Pflegepersonalkosten eingeschränkt werden, könnten sich Restrukturierungsmaßnahmen und Sparprogramme verstärkt auf den Personalbereich auswirken.




