Zi mahnt klare Steuerung der Notfallversorgung an

Gesetzentwurf muss verhindern, dass Akutfälle unnötig in die Notfallversorgung umgelenkt werden

Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zi, betont in einer Stellungnahme, dass der Entwurf klare Steuerungsmechanismen für die Akut- und Notfallversorgung benötigt. Ziel ist es, Notaufnahmen durch gezielte Ersteinschätzungsverfahren zu entlasten, wobei nur Notfälle, die eine sofortige Behandlung erfordern, in Notaufnahmen verbleiben sollen.

Geplant ist die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern, die eine zentrale Anlaufstelle mit Ersteinschätzung sowie eine angrenzende Bereitschaftspraxis umfassen. Patienten, die keine unmittelbare notfallmedizinische Behandlung benötigen, sollen von hier aus in die Regelversorgung weitergeleitet werden.

Von Stillfried weist jedoch darauf hin, dass der Gesetzentwurf Lücken aufweist, solange andere Notaufnahmen ohne INZ-Status nicht gleichermaßen nach klaren Ersteinschätzungsverfahren gesteuert werden. Er warnte davor, dass ohne diese Regulierung weiterhin eine Überlastung vor allem in städtischen Regionen drohe, wo ein Großteil der ambulanten Notfälle an Kliniken ohne Bereitschaftspraxen behandelt wird – wie etwa in Berlin und Hamburg, wo diese Fälle bei über 50 % der Notaufnahmebesuche liegen.

Der Gesetzentwurf, so das Zi, müsse nachgeschärft werden, um zu verhindern, dass Akutfälle aus der Regelversorgung unnötig die Notfallversorgung in Anspruch nehmen und somit das Versorgungssystem überlasten. Andernfalls, so warnt von Stillfried, könnten die Ziele der Reform gefährdet werden, da der Zugang zur Notfallversorgung immer mehr Patienten anziehen könnte und so die Ressourcen der Akutversorgung schwächt.

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