KVBW sieht Strukturreform bestätigt – 57 Bereitschaftspraxen sichern weiterhin die Versorgung
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KVBW sieht Strukturreform bestätigt – 57 Bereitschaftspraxen sichern weiterhin die Versorgung
VI ZR 51/24 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.2025
Im Bereitschaftsdienst sind alle gleich. So könnte man den Tenor eines BSG-Urteils zusammenfassen. Konkret: Auch für Ärzte ohne Kassenzulassung gelten im ÄBD die vertragsärztlichen Regeln.
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