ICD-Kodierung im ÄBD
Absetzung vermeiden: So kodieren Sie richtig!
Die alleinige Angabe von ICD-10-Kodes, die bestenfalls Symptome, äußere Ursachen oder symptomlose Zustände beschreiben, reicht als ordnungsgemäße kodierung nicht aus und gilt als unvollständig.
Die kassenärztliche vereinigung hessen (KVH) akzeptiert in Fällen mit unvollständiger Kodierung lediglich die Notfallpauschalen – Gebührenordnungspositionen (gop) 01205, 01207, 01210 bis 01218 – sowie GOP 01418 EBM. Alle darüber hinausgehenden Leistungen werden abgesetzt. […]