ICD-Kodierung im ÄBD

Absetzung vermeiden: So kodieren Sie richtig!

Die alleinige Angabe von ICD-10-Kodes, die bestenfalls Symptome, äußere Ursachen oder symptomlose Zustände beschreiben, reicht als ordnungsgemäße  nicht aus und gilt als unvollständig.

Die (KVH) akzeptiert in Fällen mit unvollständiger Kodierung lediglich die Notfallpauschalen –  Gebührenordnungspositionen () 01205, 01207, 01210 01218 – sowie GOP 01418 EBM. Alle darüber hinausgehenden Leistungen werden abgesetzt. […]

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