Jahresbilanz der hessischen Sozialgerichtsbarkeit

Fast jedes dritte Verfahren betrifft das Krankenversicherungsrecht

Der Gerichtspräsident Dr. Seitz erläutert: „7.310 Verfahren und damit 31 % aller im vergangenen Jahr neu an den Sozialgerichten eingegangenen Verfahren betreffen den Bereich des Krankenversicherungsrechts. Damit ist in fast jedem dritten Rechtsstreit über krankenversicherungsrechtliche Fragen zu entscheiden. Das Krankenversicherungsrecht ist somit nach den Klagewellen in den Jahren 2018 und 2019 auch weiterhin am stärksten vertreten.

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