KI im Krankenhaus braucht klare Governance

Ärztekammer: Sichere Daten, validierte Systeme und menschliche Kontrolle sind Voraussetzung für den KI-Einsatz

Künstliche Intelligenz bietet Krankenhäusern erhebliche Potenziale in Diagnostik, Therapie und klinischen Prozessen – stellt sie zugleich aber vor neue Anforderungen an Datenschutz, IT-Strukturen, Qualifikation und Haftung. Beim deutsch-italienischen Symposium „KI in der Medizin“ der Landesärztekammer Hessen wurde insbesondere eine umfassende KI-Governance für Gesundheitseinrichtungen gefordert. Die medizinische Verantwortung müsse auch beim Einsatz zunehmend leistungsfähiger Systeme beim Menschen bleiben.

Beim Symposium am 28. August 2026 in Frankfurt diskutierten deutsche und italienische Experten über Einsatzmöglichkeiten und Risiken künstlicher Intelligenz in der Medizin. Die Anwendungsfelder reichen bereits heute von Prävention und Primärversorgung über Kardiologie und Radiologie bis zur Endoskopie und Diagnostik seltener Erkrankungen.

Für Krankenhäuser liegt eine zentrale Herausforderung weniger in den technischen Möglichkeiten als in deren kontrollierter Integration in bestehende Versorgungs- und IT-Strukturen.

KI-Governance wird zur Aufgabe für Krankenhäuser

Dr. Christoph Polkowski von der Universitätsmedizin Frankfurt verwies darauf, dass die technischen Möglichkeiten derzeit schneller wachsen als die praktische Umsetzung in den Kliniken. Voraussetzung für einen sicheren Einsatz seien hochwertige und standardisierte Daten, kompatible IT-Systeme, Datenschutz und klare regulatorische Rahmenbedingungen.

Erforderlich sei deshalb eine umfassende KI-Governance. Beschäftigte müssten für den Umgang mit den Systemen qualifiziert werden und deren Ergebnisse überwachen können. Die medizinische Verantwortung verbleibe beim Menschen.

Auch der Medizininformatiker Prof. Andreas Goldschmidt warnte vor Datenschutzrisiken, fehlerhaften KI-Ergebnissen und sogenannten Halluzinationen. Neben validierter Software und validen Daten seien eine konsequente Risikobewertung, klare Haftungsregelungen und belastbare Verträge mit KI-Anbietern erforderlich.

Kombination aus ärztlicher Expertise und KI

Prof. Sebastian Kuhn vom Universitätsklinikum Gießen und Marburg sieht den größten Nutzen nicht in der KI allein, sondern in der Kombination von ärztlicher und künstlicher Intelligenz. Gleichzeitig könne eine zunehmende Automatisierung zum Verlust eigener diagnostischer und manueller Fähigkeiten führen. Digitale Kompetenz müsse deshalb stärker Bestandteil der medizinischen Ausbildung werden.

Konkrete Einsatzmöglichkeiten zeigen sich unter anderem in der Radiologie und Endoskopie. KI-Systeme können Bildanalysen unterstützen, auffällige Strukturen erkennen und vermessen sowie Befunde mit umfangreichen Datenbeständen vergleichen. Auch bei seltenen Erkrankungen können sie helfen, Symptome einzuordnen, Spezialzentren zu identifizieren und genetische oder klinische Daten auszuwerten.

Das Symposium kommt damit zu einem klaren Grundsatz: KI soll die medizinische Entscheidungsfindung unterstützen, nicht die ärztliche Verantwortung ersetzen. Für Kliniken bedeutet die Einführung entsprechender Anwendungen deshalb neben einer technologischen zunehmend auch eine organisatorische und regulatorische Managementaufgabe.