Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Hebammenstellen-Förderprogramm in den Förderjahren 2021 und 2022

Der legt hiermit den zweiten Bericht zur Umsetzung dieser nach § 4 Absatz 10 Satz 17 KHEntgG vor. Die Darstellung beruht auf Datenmeldungen der an den GKV-Spitzenverband zum Vereinbarungsgeschehen in den Jahren 2021 und 2022 (Meldestand: 18.04.2023). Der Bericht gibt einen Überblick über die Zahl der Vollzeitkräfte gesondert für und für das Hebammen unterstützende Fachpersonal, deren Einstellung oder – bei Teilzeitstellen – Aufstockung durch die Finanzierung im Rahmen des Förderprogramms in den Förderjahren 2021 und 2022 vereinbart wurde […]

Das könnte Dich auch interessieren …