NRW stellt 15-Punkte-Plan für ambulante Versorgung vor

Minister Laumann fordert verbindliche Ersteinschätzung und Primärversorgungspraxen als zentrale Steuerungselemente

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat Eckpunkte für eine strukturelle Reform der ambulanten medizinischen Versorgung vorgestellt. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann präsentierte am Dienstag in Düsseldorf einen 15-Punkte-Plan, der unter dem Titel „Versorgung der Zukunft“ erarbeitet wurde. Ziel ist eine stärkere Steuerung der Patientinnen und Patienten sowie eine effizientere Nutzung personeller und finanzieller Ressourcen.

Laumann betonte angesichts des demografischen Wandels den Reformbedarf: „Entscheidend sind dabei eine gezielte Steuerung, klare Zuständigkeiten und für die Patientinnen und Patienten eine verbindliche Anlaufstelle im Gesundheitssystem durch Primärversorgungspraxen.“ Die vorhandenen Ressourcen müssten gezielter eingesetzt werden, ohne Abstriche bei der Versorgungsqualität zu machen.

Verbindliche Ersteinschätzung und Ausbau der 116 117

Kern des Konzepts ist eine verbindliche Ersteinschätzung vor dem Zugang zur ambulanten Versorgung. Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen soll weiterentwickelt und als Steuerungsinstrument ausgebaut werden. Ziel ist eine strukturierte Navigation durch das Versorgungssystem.

Innerhalb der ambulanten Strukturen sollen sogenannte Primärversorgungspraxen mit klar definiertem Auftrag etabliert werden. Diese sollen die Koordination übernehmen und ein geregeltes Überweisungssystem in die fachärztliche Versorgung sicherstellen. Ergänzend sieht der Plan Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Stärkung interprofessioneller Teams, zu Dauerverordnungen und -überweisungen sowie zum Ausbau digitaler Prozesse vor.

Auch das Vergütungssystem soll weiterentwickelt werden. Zudem werden Maßnahmen zur Förderung von Gesundheitskompetenz und Prävention genannt.

Unterstützung und Differenzierung durch Akteure

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe begrüßen den Reformansatz grundsätzlich. Dr. Frank Bergmann (KV Nordrhein) betonte, ein Primärversorgungssystem dürfe nicht pauschal jede Patientin und jeden Patienten über den Hausarzt steuern. Notwendig seien differenzierte Angebote je nach Bedarf. Die 116 117 könne hier sinnvoll Termine vermitteln – vorausgesetzt, die Finanzierung und personellen Ressourcen würden gesichert.

Dr. Dirk Spelmeyer (KVWL) verwies darauf, dass ein ungesteuerter Zugang zur Versorgung mit den vorhandenen Kapazitäten nicht mehr leistbar sei. In Westfalen-Lippe werde die 116 117 bereits mit den Rettungsleitstellen der 112 vernetzt.

Auch die Kostenträger äußerten sich zustimmend. Die AOK Rheinland/Hamburg sieht erheblichen Steuerungsbedarf beim Zugang zur ambulanten Versorgung. Ein gut ausgestaltetes Primärversorgungssystem könne zur besseren Vernetzung beitragen. Der Verband der Ersatzkassen betonte die Bedeutung digitaler Navigationstools, eÜberweisungen und einer bundesweit einheitlichen digitalen Terminvergabe.

Dialogprozess seit 2024

Der 15-Punkte-Plan ist Ergebnis eines Dialogprozesses, den das Ministerium im Sommer 2024 gestartet hatte. Beteiligt waren unter anderem Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Hausärzteverbände und weitere Akteure des nordrhein-westfälischen Gesundheitswesens. Die beteiligten Institutionen begrüßen den Reformansatz im Grundsatz, machen sich jedoch nicht jeden einzelnen Vorschlag zu eigen.

Mit dem Eckpunktepapier setzt Nordrhein-Westfalen nach der bereits umgesetzten Krankenhausplanung nun auch im ambulanten Bereich einen strukturpolitischen Impuls. Ob und in welcher Form die Vorschläge bundespolitisch aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten.

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