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Kliniken in Deutschland müssen bis zum 31. Oktober eines Jahres ihre NUB-Anfragen beim InEK einreichen, um im Folgejahr mit den Kostenträgern sachgerecht verhandeln zu können – vorausgesetzt, das InEK bewertet die Anfragen positiv (Status 1).

In unserem aktuellen Update informieren wir Sie über das NUB-Verfahren und stellen Ihnen wertvolle, freizugängliche Mustervorlagen zur Verfügung, die häufig von Fachgesellschaften bereitgestellt werden.

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