GKV-Finanzreform 2027: Kahlschlag bei der Krankenhausfinanzierung und Rückkehr der Pflegepersonalkosten in den DRGs
Die FinanzKommission Gesundheit empfiehlt u.a die Streichung der Tarifrefinanzierung, eine 30-Tage-Fallzusammenführung und das Ende des separaten Pflegebudgets – Kliniken drohen Milliardenverluste.
Die von Nina Warken eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat am 30. März 2026 ihren ersten Bericht vorgelegt und damit den Grundstein für eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelegt. Ziel der Kommission ist es, die Beitragssätze ab 2027 zu stabilisieren und die strukturelle Finanzierungslücke der GKV nachhaltig zu schließen.
Im Zentrum des Berichts steht die Analyse einer sich zunehmend verschärfenden finanziellen Schieflage. Ohne Gegenmaßnahmen droht laut Kommission ein Defizit von über 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. Vor diesem Hintergrund formuliert die Kommission insgesamt 66 Empfehlungen, die sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite ansetzen. Die Bundesregierung kündigt an, auf Basis dieser Vorschläge zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.
Die Empfehlungen im stationären Bereich im Überblick
Die Kommission fordert das Ende des seit 2020 praktizierten Ist-Kostenausgleichs für die Pflege. Die Pflegepersonalkosten sollen zurück in die DRG-Fallpauschalen wandern.
⚡ Die „30-Tage-Klammer“ bei Wiederaufnahmen
Die bisherigen MDC-abhängigen Regeln zur Fallzusammenführung sollen durch eine pauschale 30-Tage-Frist ersetzt werden – und zwar standortübergreifend. Jede Wiederaufnahme innerhalb eines Monats würde somit zu einem einzigen Abrechnungsfall zusammmengeführt
⚡ Radikale Ausweitung der MD-Prüfungen
Die FKG empfiehlt die ersatzlose Streichung der Prüfquoten. Gleichzeitig soll der Prüfauftrag des Medizinischen Dienstes (MD) bei jedem Prüffall automatisch auf alle abrechnungsrelevanten Sachverhalte erweitert werden. Die Kommission rechnet allein hierdurch mit Mehreinnahmen für die GKV in Höhe von 1,4 Mrd. Euro zulasten der Krankenhäuser.
⚡ Wegfall der Tarifrefinanzierung
Besonders brisant ist die geforderte Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung. Kliniken müssten Lohnsteigerungen künftig wieder vollständig über Effizienzgewinne im laufenden Betrieb gegenfinanzieren, was den wirtschaftlichen Druck auf die Personalplanung massiv erhöht.
Ein Schwerpunkt liegt auf der stationären Versorgung und dem bestehenden Vergütungssystem. Die Kommission beschreibt dieses als hochkomplexe Kombination aus pauschalierten und krankenhausindividuellen Vergütungsbestandteilen. Während das DRG- und PEPP-System grundsätzlich Effizienzanreize setzen, führen insbesondere nicht pauschalierte Elemente wie das Pflegebudget zu erheblichen Ausgabensteigerungen, ohne gleichzeitig ausreichende Steuerungswirkungen zu entfalten. Zugleich birgt die mengenorientierte Vergütung strukturelle Anreize zur Leistungsausweitung.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission tiefgreifende Eingriffe in die Krankenhausfinanzierung. Dazu gehört unter anderem die Abschaffung der vollständigen Tarifrefinanzierung im DRG- und PEPP-System, da diese nach Einschätzung der Experten das Wirtschaftlichkeitsgebot untergräbt. Ebenso soll die seit 2020 bestehende Ausgliederung der Pflegepersonalkosten rückgängig gemacht und wieder in die DRG-Systematik integriert werden. Dies soll mit einem verpflichtenden Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung verknüpft werden.
Ein weiterer zentraler Reformansatz betrifft die Abschaffung der zusätzlichen Vergütung für pflegeentlastende Maßnahmen, die bislang ohne ausreichende Nachweispflichten gewährt wird und laut Kommission zu ineffizienten Mehrausgaben führt. Auch das bestehende Prüfquotensystem bei Krankenhausabrechnungen soll entfallen, da es weder die Abrechnungsqualität verbessert noch wirtschaftliche Effekte im Sinne der Solidargemeinschaft erzielt habe.
Zur weiteren Ausgabenbegrenzung schlägt die Kommission eine Ausweitung der Fallzusammenführung bei Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen vor – unabhängig vom behandelnden Krankenhaus oder der zugrunde liegenden Diagnosegruppe. Zudem sollen Prüfaufträge des Medizinischen Dienstes künftig automatisch auf alle abrechnungsrelevanten Sachverhalte ausgeweitet werden, um potenzielle Rückforderungen effizienter realisieren zu können.
Im Bereich neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) empfiehlt die Kommission eine stärkere Konzentration auf spezialisierte Innovationszentren im Rahmen klinischer Studien. Die Finanzierung der Evidenzgenerierung soll dabei nicht mehr zulasten der GKV erfolgen, sondern durch die Hersteller getragen werden. Gleichzeitig soll die Entscheidungsbefugnis über das Potenzial neuer Methoden ausschließlich beim Gemeinsamen Bundesausschuss liegen.
Auch die geplante Vorhaltefinanzierung im Zuge der Krankenhausreform wird kritisch adressiert. Die Kommission spricht sich dafür aus, Vorhaltebudgets weiterhin in den Prüfumfang einzubeziehen, um finanzielle Fehlentwicklungen zu vermeiden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Fördertatbestände, etwa für bestimmte Leistungsbereiche wie Pädiatrie oder Geburtshilfe, gestrichen werden, da sie nicht systemkonform seien und Fehlanreize erzeugten.
Insgesamt zeichnen die Empfehlungen ein klares Bild: Die zukünftige Krankenhausfinanzierung soll stärker auf Effizienz, Transparenz und nachweisbare Leistungsqualität ausgerichtet werden. Für Krankenhäuser bedeutet dies perspektivisch eine deutliche Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie eine stärkere Kontrolle von Leistungs- und Abrechnungsstrukturen.
Die Bundesregierung sieht in den Vorschlägen der Kommission die Grundlage für die bislang umfassendste Finanzreform der GKV. Angesichts der prognostizierten Defizite steht das Gesundheitssystem vor grundlegenden strukturellen Anpassungen, die insbesondere die stationäre Versorgung nachhaltig verändern dürften.






