Vorschlag für einen neuen Leistungsbereich ambulantes Operieren
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Vorschlag für einen neuen Leistungsbereich ambulantes Operieren
B 1 KR 26/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 26.04.2022
S 12 KR 1022/19 | Sozialgericht Augsburg , Urteil vom 13.08.2020 rechtskräftig
L 11 KR 2819/19 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2020
Schon seit Jahren mahne die Ärzteschaft an, dass Kinderabteilungen im Krankenhaus im DRG-System (diagnosebezogene Fallgruppen) zu wenig Geld erhalten…
Durch die Übernahme einer Fallpauschale von 200 Euro für jeden Versorgungsfall durch das Land Hessen kann eine wichtige Finanzlücke für Kliniken verkleinert werden
L 5 KR 374/14 | Landessozialgericht München, Urteil vom 15.07.2015
L 9 KR 374/17 | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2020
Die Abrechnung nach Fallpauschale habe zu einem Regime der Knappheit geführt. Ein neues System müsse her, das Ärzten die Freiheit zurückgebe, nach rein medizinischen Kriterien zu entscheiden.
Das Kinderspital in München ist ein sogenannter Maximalversorger, wegen Personalmangel können 8 von 16 Betten der Intensivstation nicht genutzt werden…
Der Artikel diskutiert als Alternative ein gemeinsames Vergütungssystem für ambulante und ambulant erbringbare ärztliche Leistungen für Leistungserbringer aus allen Sektoren.
Das 2003 eingeführte System der Fallpauschalen setze zu viele Fehlanreize…Gutachten kann untersuchen, wo Maximal- und Grundversorgung nötig ist.
Obwohl die Geburtshelferinnen im Schichtdienst und auch am Wochenende arbeiten, blieben am Ende nur rund 2000 Euro netto monatlich übrig…