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Kostenträcherwechsel im stationären Aufenthalt: Nicht das behandelnde Krankenhaus muss die gesamte Vergütung tageweise aufteilen, sondern den Kostenträger trifft diese technische Aufgabe, der am Tag der Aufnahme leistungspflichtig ist

S 12 KR 1022/19 | Sozialgericht Augsburg , Urteil vom 13.08.2020 rechtskräftig