u. a. Qualitätssicherung, Mindestmengen und Sicherstellungszuschläge im Krankenhaus
ASV G-BA Krankenhausversorgung Kreißsaal Mindestmengen Personalausstattung PPP-RL Qualitätsanforderungen Qualitätssicherung Sicherstellungszuschlag
u. a. Qualitätssicherung, Mindestmengen und Sicherstellungszuschläge im Krankenhaus
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Februar 2025 in Kraft.
G-BA (PDF, 759 kB)
L 16 KR 632/22 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.11.2024
L 2 KR 30/19 | Landessozialgericht für das Saarland, Entscheidung vom 13.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Überwindung von Sektorengrenzen und Verbesserung der Versorgungskomplexität durch digitale Kooperation
G-BA beschließt neues Verfahren zur Effizienzsteigerung in der ASV-Abrechnung
Herausgeber: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 4. Edition
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 24. August 2024 in Kraft.
G-BA (PDF, 4.51 MB)
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Erstfassung einer Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen
SpiFa kritisiert Regierungskommission: Fehlannahmen und einseitige Sicht
Beim kommunalen Krankenhausträger gibt es nun insgesamt 19 ASV-Ambulanzen.
Der G-BA hat die jährlichen Anpassungen der Appendizes in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung an den EBM beschlossen.
Für Ärzteteams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gelten einheitlichere Qualitätsanforderungen.
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. September 2023 in Kraft
G-BA (PDF, 16.66 MB)