Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Thema: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV ASV-RL EBM
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Erstfassung einer Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen
SpiFa kritisiert Regierungskommission: Fehlannahmen und einseitige Sicht
Beim kommunalen Krankenhausträger gibt es nun insgesamt 19 ASV-Ambulanzen.
Der G-BA hat die jährlichen Anpassungen der Appendizes in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung an den EBM beschlossen.
Für Ärzteteams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gelten einheitlichere Qualitätsanforderungen.
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. September 2023 in Kraft
Das GPR Klinikum hat seit 1. Juli 2023 eine Berechtigung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) vom Erweiterten Landesausschuss Hessen erhalten.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Juli 2023 in Kraft
G-BA passt Richtlinie an
Beschluss vom 15. Juni 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Dieses ASV-Angebot war bislang nur als ambulante Leistung im Krankenhaus nutzbar.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. Mai 2023 in Kraft.
Neben neuen gesetzlichen Aufgaben geht es erneut darum, bestehende Regelungen zu aktualisieren und an veränderte Anforderungen anzupassen…