Der Beschluss vom 8. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Thema: § 116b SGB V Ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV-RL G-BA ICD 2024 Qualitätssicherung
Der Beschluss vom 8. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Für Ärzteteams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gelten einheitlichere Qualitätsanforderungen.
Das GPR Klinikum hat seit 1. Juli 2023 eine Berechtigung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) vom Erweiterten Landesausschuss Hessen erhalten.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Juli 2023 in Kraft
G-BA passt Richtlinie an
Beschluss vom 15. Juni 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Dieses ASV-Angebot war bislang nur als ambulante Leistung im Krankenhaus nutzbar.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. Mai 2023 in Kraft.
L 12 KR 546/21 | Landessozialgericht München, Urteil vom 08.04.2022
Krankheitsbezogen dürfen nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützend in der ASV eingesetzt werden.
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. August 2022 in Kraft
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Aktuelles zu Arzneimittel, Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV), Methodenbewertung, Qualitätssicherung
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Mai 2021 in Kraft.