Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Februar 2025 in Kraft.
G-BA (PDF, 759 kB)
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Februar 2025 in Kraft.
G-BA (PDF, 759 kB)
L 16 KR 632/22 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.11.2024
Überwindung von Sektorengrenzen und Verbesserung der Versorgungskomplexität durch digitale Kooperation
G-BA beschließt neues Verfahren zur Effizienzsteigerung in der ASV-Abrechnung
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 24. August 2024 in Kraft.
G-BA (PDF, 4.51 MB)
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beim kommunalen Krankenhausträger gibt es nun insgesamt 19 ASV-Ambulanzen.
Der G-BA hat die jährlichen Anpassungen der Appendizes in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung an den EBM beschlossen.
Der Beschluss vom 8. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
G-BA (PDF, 642 kB)
Für Ärzteteams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gelten einheitlichere Qualitätsanforderungen.
Das GPR Klinikum hat seit 1. Juli 2023 eine Berechtigung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) vom Erweiterten Landesausschuss Hessen erhalten.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Juli 2023 in Kraft
Beschluss vom 15. Juni 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.