Der G-BA hat die jährlichen Anpassungen der Appendizes in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung an den EBM beschlossen.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV EBM EBM 2024 KBV
Zu Ambulante spezialfachärztliche Versorgung sind aktuell 38 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Der G-BA hat die jährlichen Anpassungen der Appendizes in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung an den EBM beschlossen.
Der Beschluss vom 8. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
G-BA (PDF, 642 kB)
Für Ärzteteams der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gelten einheitlichere Qualitätsanforderungen.
Das GPR Klinikum hat seit 1. Juli 2023 eine Berechtigung zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) vom Erweiterten Landesausschuss Hessen erhalten.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Juli 2023 in Kraft
Beschluss vom 15. Juni 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. Mai 2023 in Kraft.
G-BA (PDF, 4.82 MB)
Krankheitsbezogen dürfen nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützend in der ASV eingesetzt werden.
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. August 2022 in Kraft
G-BA (PDF, 10.97 MB)
Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Aktuelles zu Arzneimittel, Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV), Methodenbewertung, Qualitätssicherung