G-BA stellt Arbeitsprogramm 2025 vor
u. a. Qualitätssicherung, Mindestmengen und Sicherstellungszuschläge im Krankenhaus
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sein Arbeitsprogramm für 2025 vorgestellt. Neben der routinemäßigen Aktualisierung bestehender Richtlinien stehen eine Reihe von Weiterentwicklungen in der Qualitätssicherung, der Krankenhausversorgung und der personellen Ausstattung im Gesundheitswesen auf der Agenda.
Themen zum Krankenhauswesen:
- Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV): Der G-BA setzt die einheitlichen Qualitätsanforderungen fort und erweitert sie 2025 um Leistungsbereiche wie Kernspintomographie und Ultraschall.
- Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser: Bis Ende 2025 wird geprüft, ob Anpassungen erforderlich sind, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
- Mindestmengen: Beratungen zur Anpassung der Mindestmengen für Kniegelenk-Totalendoprothesen und Chirurgie bei Magenkarzinomen werden abgeschlossen, während neue Mindestmengen für Major-Leberresektionen weiter diskutiert werden.
- PPP-Richtlinie für psychiatrische und psychosomatische Versorgung: Anpassungen zur personellen Anrechnung sind geplant. Zudem werden Erkenntnisse aus aktuellen Urteilen des Bundessozialgerichts in die Richtlinienarbeit einfließen.
- Kreißsäle unter Hebammenleitung: Der G-BA berät über Qualitätsanforderungen für von angestellten Hebammen geleitete Kreißsäle – ein Beschluss wird im Sommer erwartet.
- Bauchaortenaneurysma: Die bestehenden qualitätssichernden Mindestanforderungen werden überprüft, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte Therapieansätze zu berücksichtigen.