Markiert: Fallzusammenführung

Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund für Fallzusammenführungen bei Wiederaufnahme

„In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen
ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des
Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig.“