Markiert: Fallpauschalenvereinbarung

Kaysers Consilium

Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund für Fallzusammenführungen bei Wiederaufnahme

„In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen
ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des
Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig.“

Kaysers Consilium (PDF, 337 kB)

Eine Fallzusammenführung ist unzulässig, wenn die DRG-Fallpauschale bei Versorgung in einer Hauptabteilung in Spalte 13 des Fallpauschalenkatalogs ausdrücklich als Ausnahme gekennzeichnet wurde

L1 KR 315/14 | Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.02.2019 – Zusammenfassung Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Eine Verlegung im Sinne der Fallpauschalenvereinbarung 2013 kann nur dann vorliegen, wenn ein Patient auf Veranlassung des Krankenhauses, das ihn stationär behandelt hat, in einem anderen Krankenhaus stationär aufgenommen wird. (hier innerhalb 24 Stunden)

 L 4 KR 215/17  | Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 11.04.2019