Der Prozentsatz gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 KHEntgG für das Anwendungsjahr 2024 beträgt 11,500 Prozent.
Thema: InEK KHEntgG Kindererlösvolumen
Fachinformationen zum Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen
Der Prozentsatz gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 KHEntgG für das Anwendungsjahr 2024 beträgt 11,500 Prozent.
Die Erhöhungsrate für das Jahr 2023 beträgt danach im KHEntgG-Bereich 0,35 % und im BPflV-Bereich 0,17 %.
InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Näheres zur Dokumentation des Eingangs von Daten, Unterlagen und Auskünften und zur Abrechnung des Abschlags
Das Formular E1plus dient der Erfassung von Krankenhausleistungen für die Budgetverhandlungen.
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