Zentrale Plattform für stationäre, ambulante und besondere Leistungen
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Fachinformationen zum Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen
Zu KHEntgG sind aktuell 45 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Zentrale Plattform für stationäre, ambulante und besondere Leistungen
S 27 KR 2077/19 | Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2023
Prozentsatz gemäß § 5 Absatz 3k KHEntgG beträgt 12,022 %
Mit einer Änderung des KHEntgG durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde klargestellt, dass strahlentherapeutische Leistungen, die von Dritten erbracht werden, nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.
Es liegt eine aktualisierte Fassung des Rechnungsmusters für Selbstzahler gem. § 8 Abs. 9 KHEntgG vor.
10 K 4195/23.F | Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2024
Veröffentlichung gemäß § 4a Absatz 1 Satz 8 des KHEntgG
S 50 KR 1697/22 D | Sozialgericht, Entscheidung vom 18.04.2023
Der Prozentsatz gemäß § 4a Absatz 2 Satz 2 KHEntgG für das Anwendungsjahr 2024 beträgt 11,500 Prozent.
Die Erhöhungsrate für das Jahr 2023 beträgt danach im KHEntgG-Bereich 0,35 % und im BPflV-Bereich 0,17 %.
InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Näheres zur Dokumentation des Eingangs von Daten, Unterlagen und Auskünften und zur Abrechnung des Abschlags
DKG e.V. (PDF, 43 kB)
Das Formular E1plus dient der Erfassung von Krankenhausleistungen für die Budgetverhandlungen.
B 1 KR 10/22 R | Bundessozialgericht , Urteil vom 11.05.2023 – Kommentar Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen und Partner
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Wir schließen uns der Bewertung und Einschätzung der DDG zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses uneingeschränkt an
(...) Hinweis der Redaktion: Dieser Kommentar wurde aus rechtlichen Gründen entfernt bzw. angepasst. Persönliche Erfahrungen können geteilt werden, jedoch dürfen …
Die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel würde – wie Reinhard Schaffert richtig hervorhebt – nicht nur kurzfristig 1,8 Milliarden Euro entziehen, …
genau diese Systematik beobachten wir auch in unserem Klinikum. Neben diesem, werden auch immer häufiger per § 301 REchnungen abgewiesen, …