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Fachinformationen zum Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen

KHEntgG Änderung i.R des KHVVG: Strahlentherapie von allgemeinen Krankenhausleistungen ausgenommen

Mit einer Änderung des KHEntgG durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde klargestellt, dass strahlentherapeutische Leistungen, die von Dritten erbracht werden, nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.

Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) zur Unterlagenübermittlung für die Budgetverhandlungen und zur Abrechnung des Rechnungsabschlags nach § 11 Absatz 4 Satz 6 KHEntgG vom 25.09.2023

Näheres zur Dokumentation des Eingangs von Daten, Unterlagen und Auskünften und zur Abrechnung des Abschlags

DKG e.V. (PDF, 43 kB)