Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des InEK für den Vereinbarungszeitraum 2023 4.000,71 Euro.
DKG e. V. (PDF, 32 kB)
Zu Basisfallwertkorridor sind aktuell 5 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des InEK für den Vereinbarungszeitraum 2023 4.000,71 Euro.
DKG e. V. (PDF, 32 kB)
Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des InEK für den Vereinbarungszeitraum 2022 3.833,07 Euro.
Zwischenzeitlich wurde das Unterschriftenverfahren zwischen den Vertragspartnern zu der Vereinbarung abgeschlossen
Die Vereinbarung über den einheitlichen Basisfallwert und den einheitlichen Basisfallwertkorridor 2019 gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG wurde von den Vertragsparteien mit Datum vom 15.10.2018...