Vereinbarung gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG für den Vereinbarungszeitraum 2023
Markiert: Bundesbasisfallwert
Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG für den Vereinbarungszeitraum 2021
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine Empfehlung zur Anwendung eines vorläufigen Bundesbasisfallwertes in Höhe von 3 750 Euro für das Jahr 2021 erarbeitet.
In der am 1. Januar 2021 geltenden Fassung des § 10 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wird erstmals für das Jahr 2021 eine geänderte Vereinbarung des Bundbasisfallwertes eingeführt.
„Die Krankenhäuser sind und bleiben besonders in ländlichen Regionen ein wichtiger Anker in der Gesundheitsversorgung…“
Die Vertragspartner im Krankenhausbereich haben den Bundesbasisfallwert für das Jahr 2020 erhöht. Der ursprünglich festgesetzte Wert von 3.671,18 Euro steigt damit auf 3.679,62 Euro
Mit der Verabschiedung des MDK-Reformgesetzes am 7. November stehen die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen fest – im Prinzip kann jetzt das Budget 2020 verhandelt werden. Der...
BBFW für das Jahr 2020 in Höhe von 3.671,18 Euro vereinbart
Die Koalition will die gemeinsame Krankenhausplanung in Berlin-Brandenburg weiterentwickeln. Die Zusammenarbeit mit den weiteren angrenzenden Bundesländern wird intensiviert.
Die Vereinbarung über den einheitlichen Basisfallwert und den einheitlichen Basisfallwertkorridor 2019 gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG wurde von den Vertragsparteien mit Datum vom 15.10.2018...
Vereinbarung des BBFW für das Jahr 2019 in Höhe von 3.544,97€