Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des InEK für den Vereinbarungszeitraum 2023 4.000,71 Euro.
Thema: Basisfallwert Basisfallwertkorridor DKG Krankenhausfinanzierung
Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des InEK für den Vereinbarungszeitraum 2023 4.000,71 Euro.
Unispitäler wollen nicht mit Regionalspitälern verglichen werden. Die Gegenseite sagt: Unterschiede sollten über die Tarifstruktur und nicht über den Preis abgebildet werden.
Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des InEK für den Vereinbarungszeitraum 2022 3.833,07 Euro.
Zwischenzeitlich wurde das Unterschriftenverfahren zwischen den Vertragspartnern zu der Vereinbarung abgeschlossen
Die Vereinbarung über den einheitlichen Basisfallwert und den einheitlichen Basisfallwertkorridor 2019 gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG wurde von den Vertragsparteien mit Datum vom 15.10.2018...
Vereinbarung des BBFW für das Jahr 2019 in Höhe von 3.544,97€
vdek: Vergleich vor Schiedsstelle getroffen