Bundesbasisfallwert 2019
Vereinbarung des BBFW für das Jahr 2019 in Höhe von 3.544,97€
Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Abs. 9 khentgg beträgt auf der Grundlage der Berechnung des inek und unter Berücksichtigung des Veränderungswertes 2019 nach § 9 Abs. 1b Satz 1 KHEntgG in Höhe von 2,65 % für den Vereinbarungszeitraum 2019 3.544,97€.
Der daraus gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 KHEntgG zu ermittelnde einheitliche Basisfallwertkorridor hat folgende Grenzwerte:
- Obere Korridorgrenze (+ 2,5 %) 3.633,60€
- Untere Korridorgrenze (- 1,02 %) 3.508,81€
Quelle: GKV-Spitzenverband (PDF, 79KB)