Markiert: Entgeltschlüssel

Entwurf Nachtrag vom 29.06.2020 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 17.04.2018

In § 21 Absatz 6 KHG die Höhe des Zuschlages pro Patient, bei dem im Zusammenhang mit der voll-oder teilstationären Behandlung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde auf 100 Euro festgelegt.

Datenübermittlung nach § 301 SGB V, Schlüsselfortschreibung vom 12.2.2019 zum 19.2.2019 mit Wirkung zum 01.1.2018 bzw. 01.01.2019, Entwurf

Der Entwurf enthält Entgeltschlüssel für stationäre Entgeltarten (Zusatzentgelte, gesonderte Zusatzentgelte und NUB-Entgelte), ambulante Entgeltarten (Hochschulambulanzen) und PEPP-Entgeltarten (Zusatzentgelte, StäB) sowie EBM-Schlüssel.