Die Erhöhungsrate für das Jahr 2023 beträgt danach im KHEntgG-Bereich 0,35 % und im BPflV-Bereich 0,17 %.
BPflV Erhöhungsrate KHEntgG Personalkosten Pflegepersonal Tariferhöhung
Die Erhöhungsrate für das Jahr 2023 beträgt danach im KHEntgG-Bereich 0,35 % und im BPflV-Bereich 0,17 %.
Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2019 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung
Dieser Nachtrag setzt die 8. Änderungsvereinbarung des Rahmenvertrag Entlassmanagement und die 2. Corona-Ausgleichsvereinbarung um.
DKG e. V. (PDF, 82 kB)
Herausgeber: W. Kohlhammer GmbH; 31., aktualisierte Edition (17. Februar 2021)
Ermittlung der Abschlagszahlungen nach der COVID-19-Abschlagszahlungsvereinbarung zur Übermittlung an die Landesbehörde
Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2019 stehen zum Herunterladen zur Verfügung
3 K 8232/18 | Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2020 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte
Erlass einer Rechtsverordnung, mit der in der DIMDI-Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) jeweils das DIMDI durch das BfArM...
In Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gemäß§ 9 Abs.1 Nr.4 BPflV haben sich die Vertragsparteien auf die nachfolgenden Kalkulationsempfehlungen geeinigt.
Vereinbarung nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 BPflV zur Ausgestaltung des Nachweises nach § 18 Abs. 2 Satz 3 BPflV ab dem Jahr 2020
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Empfehlung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 4 BPflV für die Kalkulation von krankenhausindividuellen Entgelten gemäß § 6 BPflV vereinbart