Aktuelle Aufstellung nach § 6 Abs. 2 KHEntgG und § 6 Abs. 4 BPflV ab sofort abrufbar
§ 6 KHEntgG DRG 2026 InEK Krankenhausfinanzierung Medizincontrolling Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden NUB NUB 2026 NUB-PEPP PEPP PEPP 2026
Zu NUB-PEPP sind aktuell 22 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
Aktuelle Aufstellung nach § 6 Abs. 2 KHEntgG und § 6 Abs. 4 BPflV ab sofort abrufbar
InEK veröffentlicht Prüfergebnisse und Liste der anfragenden Krankenhäuser
Aufstellung von NUB-PEPP-Leistungen mit Status 1 in 2024, für die 2025 keine Anfrage erforderlich ist
InEK (PDF, 8 kB)
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 KHEntgG und NUB-PEPP nach § 6 BPflV
Ab sofort können die NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2024 über das InEK Datenportal an das InEK übermittelt werden.
Zusammenstellung von NUB-PEPP-Leistungen, die für 2022 mit Status 1 versehen waren und nach der Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltkatalogs für 2023 im PEPP-Entgeltsystem abgebildet sind
InEK (PDF, 7 kB)
Ab sofort können Krankenkassen Datenmeldungen gem. § 6 BPflV (NUB-PEPP-Meldungen und Meldungen für regionale und strukturelle Besonderheiten) über das INEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Aufstellung von NUB-PEPP-Leistungen mit Status 1 in 2021, für die 2022 keine Anfrage erforderlich ist
Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2022 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Die Aktualisierung betrifft das Verfahren mit der InEK-Verfahrensbezeichnung „Tagraxofusp“, das auf Grundlage der aktuell verfügbaren Informationen die Kriterien der NUB-Vereinbarung erfüllt und somit für 2021...
Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV mit dem dazugehörigen Prüfergebnis
Download: DKG (PDF, 686KB)
Download: DKG (PDF, 91KB)
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Aufstellung von NUB-PEPP-Leistungen mit Status 1 in 2020, für die für 2021 keine Anfrage erforderlich ist
Die Aktualisierung betrifft ausschließlich das Verfahren mit der InEK-Verfahrensbezeichnung „Polatuzumab Vedotin“…
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Empfehlung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 4 BPflV für die Kalkulation von krankenhausindividuellen Entgelten gemäß § 6 BPflV vereinbart
Aufgrund eines Ausleitungsfehlers wurden im NUB-PEPP-Verfahren gem. § 6 Abs. 4 BPflV die IK-Nummern bei stellvertretender Anfrage fehlerhaft ausgeleitet.