InEK
Thema: InEK Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden NUB 2024 NUB-PEPP PEPP 2024
Ab sofort können die NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2024 über das InEK Datenportal an das InEK übermittelt werden.
Zusammenstellung von NUB-PEPP-Leistungen, die für 2022 mit Status 1 versehen waren und nach der Weiterentwicklung des PEPP-Entgeltkatalogs für 2023 im PEPP-Entgeltsystem abgebildet sind
Ab sofort können Krankenkassen Datenmeldungen gem. § 6 BPflV (NUB-PEPP-Meldungen und Meldungen für regionale und strukturelle Besonderheiten) über das INEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Aufstellung von NUB-PEPP-Leistungen mit Status 1 in 2021, für die 2022 keine Anfrage erforderlich ist
Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2022 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Die Aktualisierung betrifft das Verfahren mit der InEK-Verfahrensbezeichnung „Tagraxofusp“, das auf Grundlage der aktuell verfügbaren Informationen die Kriterien der NUB-Vereinbarung erfüllt und somit für 2021...
Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV mit dem dazugehörigen Prüfergebnis
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Aufstellung von NUB-PEPP-Leistungen mit Status 1 in 2020, für die für 2021 keine Anfrage erforderlich ist
Die Aktualisierung betrifft ausschließlich das Verfahren mit der InEK-Verfahrensbezeichnung „Polatuzumab Vedotin“…
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Empfehlung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 4 BPflV für die Kalkulation von krankenhausindividuellen Entgelten gemäß § 6 BPflV vereinbart