Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 KHEntgG und NUB-PEPP nach § 6 BPflV
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Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 KHEntgG und NUB-PEPP nach § 6 BPflV
Erste NUB-Musteranfragen des AK DRG und Gesundheitsökonomie sind bereits als PDF-Datei verfügbar.
Ab sofort können die NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2024 über das InEK Datenportal an das InEK übermittelt werden.
Ab sofort können die NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2024 über das InEK Datenportal an das InEK übermittelt werden.
Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2023 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2023 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2022 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2022 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Krankenhäuser können bis zum 31. Juli 2021 ihre Entwürfe und Vorschläge für NUB-Anträge der DGVS zur Verfügung zu stellen.
Auch dieses Jahr können wieder Vorschläge für die NUB-Vorlagen eingereicht werden.
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert die Kliniken mit einem Leitfaden und einem Sondernewsletter über das neue MedTech-Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V. Das neue Verfahren...