Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 4 BPflV (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – PEPP) für 2024 über das InEK Datenportal

Ab sofort können die --Anfragen nach § 6 Abs. 4 für über das an das InEK übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass -Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.

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