InEK-Datenportal zur Übermittlung der Jahresabschlussprüferbestätigung geöffnet
Datenlieferung Datenportal Datenübermittlung InEK Jahresabschluss Pflegebudget
InEK-Datenportal zur Übermittlung der Jahresabschlussprüferbestätigung geöffnet
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V für das Jahr 2025 beschlossen.
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 KHEntgG und NUB-PEPP nach § 6 BPflV
Ab sofort können die NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2024 über das InEK Datenportal an das InEK übermittelt werden.
Ab sofort können die NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2024 über das InEK Datenportal an das InEK übermittelt werden.
Alle Informationen rund um die jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser über einen zentralen Einstieg – das bietet seit heute das neue Qb-Datenportal des G-BA.
Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2023 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2023 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.
FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2022
Ausfüllhinweise zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung (Quartalsmeldungen)
Ab sofort können NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für neue Methoden, die die Abgabe von Arzneimitteln für neuartige Therapien im Sinne von §...
Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zur Verfügung.
Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2022 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.
Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2022 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln.