Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) für 2024 über das InEK Datenportal

Ab sofort können die -Anfragen nach § 6 Abs. 2 für über das an das InEK übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.

Das könnte Dich auch interessieren …