Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 4 BPflV (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – PEPP) für 2022 über das InEK Datenportal

Ab sofort können Sie -Anfragen nach § 6 Abs. 4 für 2022 über das an das InEK übermitteln.

Quelle: InEK

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