NUB-Anträge für 2025: Einreichung über das InEK Datenportal ab sofort möglich

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 KHEntgG und NUB-PEPP nach § 6 BPflV

Ab sofort können Anfragen für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) nach § 6 Abs. 2 KHEntgG und NUB-PEPP nach § 6 Abs. 4 BPflV für das Jahr 2025 über das InEK Datenportal eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Anfragen ausschließlich über dieses Portal an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelt werden können.

Das könnte Dich auch interessieren …