Zur Umsetzung des Zuschlags gem. § 4a Abs. 4 KHEntgG zur Sicherstellung und Förderung der Kinder- und Jugendmedizin
Thema: § 301 SGB VEntgeltschlüsselFortschreibungKinder- und JugendmedizinZuschlag
Zur Umsetzung des Zuschlags gem. § 4a Abs. 4 KHEntgG zur Sicherstellung und Förderung der Kinder- und Jugendmedizin
Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG
Diese Fortschreibung gilt für Aufnahmen/Tag des Zugangs ab dem 01.04.2023. Diese Fortschreibung wird als gruppierungsrelevant eingestuft.
zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung
Entwurf: Nachtrag vom 20.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021
Dieser Nachtrag setzt die 8. Änderungsvereinbarung des Rahmenvertrag Entlassmanagement und die 2. Corona-Ausgleichsvereinbarung um.
Die Frist zur Übermittlung der Unterlagen durch das Krankenhaus beträgt 12 Wochen.
Die Frist für die Mitteilung der Krankenkasse beträgt 10 Monate.
Download: DKG (PDF, 66KB)
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.
Zur Vereinbarung der Umsetzung von Entgeltarten aus den Regelungen zum Abrechnungsverfahren nach §301 gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 der MAKV
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Dieser Entwurf enthält die notwendigen Anpassungen des Schlüssels 30 infolge der am 22.6. festgesetzten PrüfvV
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