Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 KHEntgG und der zugehörigen Datensatzbeschreibung
Thema: § 21 KHEntgG Datensatzbeschreibung Fortschreibung InEK unterjährige Datenlieferung
Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 KHEntgG und der zugehörigen Datensatzbeschreibung
zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung
Dieser Nachtrag dient der technischen Umsetzung des Meldenachweises nach § 36 IRegG
Dieser Nachtrag dient der technischen Umsetzung des Vertrages nach § 115b Absatz 1 SGB V – Ambulantes Operieren (AOP-Vertrag) 2024 vom 18.12.2023
Dieser Nachtrag dient der Klarstellung
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.
Vereinbarung über die Geltendmachung des Aufschlages gemäß § 275c Abs. 3 SGB V im Wege elektronischer Datenübertragung (AUF-VB)
Geltendmachung des Aufschlages gemäß § 275c Abs. 3 SGB V im Wege elektronischer Datenübertragung
Zur Umsetzung des Zuschlags gem. § 4a Abs. 4 KHEntgG zur Sicherstellung und Förderung der Kinder- und Jugendmedizin
Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG
Diese Fortschreibung gilt für Aufnahmen/Tag des Zugangs ab dem 01.04.2023. Diese Fortschreibung wird als gruppierungsrelevant eingestuft.
zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung
Entwurf: Nachtrag vom 20.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 zur 3. Fortschreibung vom 10. Juli 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021
Dieser Nachtrag setzt die 8. Änderungsvereinbarung des Rahmenvertrag Entlassmanagement und die 2. Corona-Ausgleichsvereinbarung um.