Entwurf Nachtrag vom 23.01.2024 mit Wirkung zum 01.07.2024 für Aufnahmen ab dem 01.07.2024 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung

Dieser dient der technischen Umsetzung des Meldenachweises nach § 36 IRegG

Werden im Laufe einer Behandlung durchgeführt, die in der Liste der auslösender -Codes (sog. „Trigger-Liste“) des Implantateregister enthalten sind, löst dies eine Meldepflicht der aus. In diesem Fall muss das Krankenhaus alle auslösenden OPS-Codes aus der Trigger-Liste als „spezifische OPS-Codes der Maßnahme“ sowie weitere Angaben zur Behandlung an das IRD übermitteln und erhält als Bestätigung die Meldebestätigung nach § 16 der Betriebsverordnung […]

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