Nachtrag vom 29.01.2021 zur Korrektur des Nachtrages vom 15.12.2020 mit Wirkung zum 01.01.2021

zur Fortschreibung der § 301- vom 17.04.2018

Das im Nachtrag vom 15.12. aufgeführte Berechnungsschema ist zu korrigieren. Der bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen und der Zuschlag –Hebammenförderprogramm nach § 4 Abs. 10 sind in getrennten Berechnungsschemen darzustellen. Bei beiden Schemen ist die Zeile zur Berücksichtigung des Zu-und Abschlagsbereiches 47xxxx1xzu entfernen.Die Berechnung des o.g. Abschlages bezieht sich ausschließlich auf Entgelte und , daher sind in diesem Schema auch ist die Zeilen zur Berücksichtigung der Entgeltbereiche 760*, 762*, 85* -89* zu entfernen. Dargestellt werden zur besseren Übersicht die Änderungen in der Berechnung des einzelnen Zu- bzw. Abschlages.

Download: DKG (PDF, 64KB)

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