Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat aktualisierte Informationen zur unterjährigen Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG veröffentlicht.
Kategorie: Datenübermittlung
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Neue Anforderungen für AOP-Fälle, Hybrid-DRGs und Stadtteil-Angaben ab sofort gültig
Zentrale Plattform für stationäre, ambulante und besondere Leistungen
InEK hat aktualisierte Hinweise zur Datenlieferung gemäß § 21 Abs. 7 KHEntgG veröffentlicht.
Version 4.1.1 regelt Meldungen zu Implantaten und Endoprothesen für Krankenhäuser
Krankenhäuser können ihre Meldungen zur Pflegepersonalbemessungsverordnung ab sofort digital übermitteln.
Krankenhäuser müssen EBM-Leistungen für ASV-Behandlungen quartalsweise melden
Krankenhäuser können Bestätigung des Jahresabschlussprüfers gemäß KHEntgG übermitteln
Schlüsselfortschreibung vom 10. März 2026 zum 17. März 2026 legt Änderungen mit Wirkung ab 1.1.2025 und 1.1.2026 fest
Version 4.1.1 mit Addendum maßgeblich – Anpassungen an ICD/OPS 2026 und Registerharmonisierung
Krankenhäuser können Nachweise zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung für 2025 übermitteln
Krankenhäuser können Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung für 2026 übermitteln
Neue Prüfungen zur Pflegepersonaldatei und Beleghebammen – End- und Änderungsfassung veröffentlicht
Die Vertragspartner nach § 301 SGB V veröffentlichen am 9.12.2025 die aktualisierte Schlüsselfortschreibung. Änderungen gelten ab 1.1.2026, teilweise rückwirkend ab 1.1.2025. Überblick über Entgeltschlüssel, Weitergeltung...





