Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2022.
Kategorie: Datenübermittlung
Zur Umsetzung des Zuschlags gem. § 4a Abs. 4 KHEntgG zur Sicherstellung und Förderung der Kinder- und Jugendmedizin
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG
Fortschreibung des §-21-Datensatzes für die Datenübermittlung zum 31.03.2023 (Datenjahr 2022)
Gesamtdokumentation der Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG, die hierzu vereinbarten Fortschreibungen sowie die Umsetzungshinweise.
Die Daten des Datenlieferungszeitraums II (entlassene voll- oder teilstationäre Fälle vom 01.01.2022-30.09.2022) sind bis zum 15.10.2022 (24:00 Uhr) abschließend zu übermitteln.
Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH)
Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V – Entwurf
Nachtrag vom 20.07.2022 zum 01.07.2022, 01.08.2022 bzw. 01.10.2022
Diese Fortschreibung gilt für Aufnahmen/Tag des Zugangs ab dem 01.04.2023. Diese Fortschreibung wird als gruppierungsrelevant eingestuft.
zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung