Datensatzbeschreibung ohne die gesetzlichen Änderungen durch das Krankenhaustransparenzgesetz.
Thema: Daten nach § 21 KHEntgG Datenlieferung Datensatzbeschreibung Datenübermittlung InEK Schlüsselfortschreibung
Datensatzbeschreibung ohne die gesetzlichen Änderungen durch das Krankenhaustransparenzgesetz.
Unterjährige Datenübermittlungsverpflichtung nach § 21 Absatz 3b KHEntgG
Das Programm filtert aus den Patientendaten nach § 21 KHEntgG Verstorbene, bei denen eine möglicherweise zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall führende schwere Erkrankung des Gehirns verschlüsselt wurde.
Fortschreibung des §-21-Datensatzes für die Datenübermittlung zum 31.03.2023 (Datenjahr 2022)
Kliniken haben zum 15.06., zum 15.10. und zum 15.01. eines jeden Jahres jeweils unterjährig Daten gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG zu liefern
Datenstelle am Donnerstag, 11.06.2020, für Sie besetzt
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2019
Die aktuelle Fassung für die Datenübermittlung zum 31.03.2020 (Datenjahr 2019) stellt InEK zur Verfügung.
Die GEOS mbH stellt kostenlos das P21-Tool nach Registrierung zur Verfügung.
Die DKG hat mit dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband die Fortschreibung der Anlage „Daten nach § 21 KHEntgG“ für das Datenjahr 2018 abgestimmt.