InEK: Datenlieferung § 21 Abs.1 KHEntgG für das Jahr 2025
Neue Prüfungen zur Pflegepersonaldatei und Beleghebammen – End- und Änderungsfassung veröffentlicht
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs. 1 KHEntgG für das Datenjahr 2025 aktualisiert und veröffentlicht. Wie das InEK am 30. Januar 2026 mitteilte, liegen sowohl eine Änderungsfassung als auch die Endfassung des Fehlerverfahrens vor. Die Anpassungen sind für Krankenhäuser relevant, da sie unmittelbar die formale Prüfung der jährlich zu übermittelnden Leistungs- und Strukturdaten betreffen.




