Dokumentationsmängel können Geschäftsführerhaftung auslösen
Wiederholte Hinweise des Medizincontrollings erhöhen den Handlungsdruck – bei geduldeten Erlösverlusten kommen zivil- und strafrechtliche Folgen in Betracht
Wiederkehrende Dokumentationsmängel im Krankenhaus können über die Abrechnungsfolgen hinaus zu einem Haftungsrisiko für die Geschäftsführung werden.
Darauf weist der Medizinrechtler Robert Maehl in einem aktuellen Fachbeitrag auf KAPmed hin. Entscheidend kann insbesondere sein, ob das Medizincontrolling bekannte Defizite und daraus entstehende Erlösverluste gemeldet hat und die Geschäftsführung dennoch nicht wirksam eingreift.




