Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat aktualisierte Informationen zur unterjährigen Datenlieferung gemäß § 21 Absatz 3b KHEntgG veröffentlicht.
Thema: Datenlieferung
Zu Datenlieferung sind aktuell 83 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar.
InEK hat aktualisierte Hinweise zur Datenlieferung gemäß § 21 Abs. 7 KHEntgG veröffentlicht.
Krankenhäuser können Nachweise zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung für 2025 übermitteln
Neue Prüfungen zur Pflegepersonaldatei und Beleghebammen – End- und Änderungsfassung veröffentlicht
Das InEK hat die jährliche Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG veröffentlicht.
Überdimensionale Aktion macht dokumentierte Belastung sichtbar – Forderungen für mehr Zeit am Patientenbett übergeben
InEK informiert über Fristen und Anforderungen für Krankenhäuser ab 2025
Nach Einführung einer neuen Datenlieferungspflicht kritisiert der Klinikverbund Südwest die Regelungen und fordert eine Aussetzung.
Krankenhäuser in Baden-Württemberg wehren sich gegen überbordende Dokumentationspflichten und neue Datenlieferungen
InEK-Datenportal zur Übermittlung der Jahresabschlussprüferbestätigung geöffnet
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
G-BA (PDF, 1.64 MB)
Zur Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) wurden Informationen zum Ablauf und Umfang der Datenlieferungen auf der Internetseite des InEK veröffentlicht.
Marburger Bund: Bürokratieschub durch Medizinforschungsgesetz untragbar
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Ab sofort können Sie das InEK-Datenportal nutzen, um die Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2023 gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zu übermitteln
InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2024)
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2023
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
G-BA (PDF, 125 kB)
Datensatzbeschreibung ohne die gesetzlichen Änderungen durch das Krankenhaustransparenzgesetz.




