InEK informiert über Fristen und Anforderungen für Krankenhäuser ab 2025
Daten nach § 21 KHEntgG Datenlieferung Datenübermittlung InEK
InEK informiert über Fristen und Anforderungen für Krankenhäuser ab 2025
Nach Einführung einer neuen Datenlieferungspflicht kritisiert der Klinikverbund Südwest die Regelungen und fordert eine Aussetzung.
Krankenhäuser in Baden-Württemberg wehren sich gegen überbordende Dokumentationspflichten und neue Datenlieferungen
InEK-Datenportal zur Übermittlung der Jahresabschlussprüferbestätigung geöffnet
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
G-BA (PDF, 1.64 MB)
Zur Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) wurden Informationen zum Ablauf und Umfang der Datenlieferungen auf der Internetseite des InEK veröffentlicht.
Marburger Bund: Bürokratieschub durch Medizinforschungsgesetz untragbar
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Ab sofort können Sie das InEK-Datenportal nutzen, um die Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2023 gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zu übermitteln
InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2024)
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2023
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
G-BA (PDF, 125 kB)
Datensatzbeschreibung ohne die gesetzlichen Änderungen durch das Krankenhaustransparenzgesetz.