33 K4/21 | Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.09.2022
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33 K4/21 | Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 08.09.2022
Informationen zum Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation
Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems 2023 sowie den aG-DRG-Report-Browser 2023 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung
Der DRG-Systemzuschlag ist für das Jahr 2023 in Höhe von 1,54 € pro Fall vereinbart.
Für den Entgeltbereich „DRG“ wurden insgesamt 30 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde.
Die neue Version des kostenlosen Prüftools GastroCostCheck ist ab sofort verfügbar. Es ermöglicht die retrospektive Analyse der Kalkulationsdaten auf Basis des Leistungskatalogs
Gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ist das InEK verpflichtet, die Teilnehmer und den Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser...
Der Kostendruck in Krankenhäusern nimmt stetig zu. Dies führt zu dem Wunsch der Krankenhäuser, die Kosten für die Behandlungsfälle frühzeitig zu kennen, um gegebenenfallsdie vorhandenen...
Bericht zur Vorgehensweise bei der Weiterentwicklung des durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) gem. § 17d Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
Der PEPP-Browser 2021 zeigt die Kalkulationsergebnisse für das PEPP-Entgeltsystem 2021 auf PEPP-Ebene mit zusätzlichen Informationen zu den ggf. vorhandenen Vergütungsstufen innerhalb einer PEPP an.
Download: Quaas & Partner (PDF, 128KB)
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Änderungsvereinbarung zu den Vereinbarungen zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation geschlossen
InEK stellt die Informationen zum Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation für das Datenjahr...
Medcontroller äußert sich zur Urteilsbegründung der Klage eines Krankenhauses, das sich gegen die verpflichtende Teilnahme an der DRG-Kalkulation zur Wehr gesetzt hat.
7 K 5224/17 | Verwaltungsgericht Köln, Bibliomedmanager Ausgabe f&w